12.3. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12 vom Rei- severtrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. 13. Haftung des Reiseveranstalters 13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reise- mängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die ver- einbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln, • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaf- fenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen. 13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körper- schäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. 13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schaden- ersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimm- ten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. aus- schließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten. 13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Min- derungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungs- erstattung erhalten haben nach Maßgabe • internationaler Übereinkünfte oder • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nicht- beförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisen- • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer • nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- bahnverkehr) oder von Reisenden auf See) oder und Binnenschiffsverkehr) oder omnibusverkehr). • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraft- 13.6. Wir haften nicht für Reiseleistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge). 14. Mängelanzeige Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftre- tenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen An- spruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber. 15. Verjährung 15.1. Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach en- den sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeit- punkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt. 15.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Scha- denersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen. 16. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter: Troll Touristik GmbH Oberstraße 28-30 D-59964 Medebach Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbei- legung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich vepflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucher- schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851/7957940, Fax 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de 17. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestim- mungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas so- wie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetz- lichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht. 18. Reiserücktrittskosten-Versicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Ver- sicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht ein- geschlossen. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit Allianz Global Assistance abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Allianz Global Assistance unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. 19. Ausführende Fluggesellschaft Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämt- licher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- rungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaf- ten, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar. 20. Datenschutz Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personen- bezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht aus- drücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Aus- kunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, ge- speicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen. 21. Schlussbestimmungen 21.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Medebach. 21.2. Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemei- nen Gerichtsstand im Inland hat – der Sitz von uns, Medebach. 21.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlos- senen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwen- dung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunfts- staates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist. 21.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertra- ges oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder wer- den, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt. 22. Abweichende Vertragsbestimmungen für Unterbringungs- leistungen, die nicht Teil einer Pauschalreise sind Soweit Gegenstand des mit uns abgeschlossenen Vertrages die alleinige Erbringung einer Unterbringungsleistung (z.B. Hotel) ist und damit kein Pauschalreiserecht nach den gesetzlichen Bedingungen Anwendung findet, gilt folgendes: 22.1. Für dieses Vertragsverhältnis findet das Pauschalreisevertrags- recht mit Ausnahme der §§ 651r (Insolvenzsicherung; Sicherungs- schein) 651s (Insolvenzsicherung der im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter) 651 z (Vorauszahlung) und sich auf diese Vorschriften beziehende Vorschriften im EGBBG und/oder sonsti- gen Gesetzen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften die Anwendung anderer Rechtsvorschriften vorschreiben. Weiterhin finden diese Reise- und Zahlungsbedingungen mit Ausnahme der obigen Zif- fern 6., 7.1 bis 7.3 und 15. Anwendung. 22.2. Anstatt der obigen Regelung in der Ziff. 6 wird folgendes verein- bart: Vertragspflichten von Ihnen/der Reisenden: Bezahlung Aufgrund des Vertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Vertra- ges vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeits- terminen (vgl. Ziff. 7) zu entrichten. 22.3. Anstatt der obigen Regelung in der Ziff. 7.1 bis 7.3 wird folgen- des vereinbart: Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 25% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der ver- einbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reise- antritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. 22.4. Anstatt der obigen Regelung in der Ziff.15. wird folgendes verein- bart: Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, §§ 195 ff. BGB. Dieser Katalog ist gültig ab Juni 2019. Gültigkeitsdauer: Winter 2019/2020, Stand Mai 2019. Anschrift: Troll Touristik GmbH Oberstraße 28-30 D-59964 Medebach Tel.: +49 (0) 2982 / 92210 Internet: www.trolltours.de · eMail: info@trolltours.de Reservierungsabteilung Grönland, Island & Färöer Insel Tel. +49 (0) 2982 / 922150 Fax: +49 (0) 2982 / 922120 Reservierungsabteilung Skandinavien, Baltikum & Kreuzfahrten Tel. +49 (0) 2982 / 922140 Fax: +49 (0) 2982 / 922120 Bildnachweis: Reinhard Pantke, Promote Iceland, Ulrich Hahn, Dietmar Schaeffer, Color Line GmbH, Visit Finland, Dagmar Koptain, Supertour GmbH, Archiv Hurtigruten GmbH, Tromsø Safari, Lapland Hotels & Safaris, Harriniva Hotels & Safaris, Kakslauttanen Resort, Mefjord Brygge, Hamn i Senja, Bräutigam Ideen, Druck & Service GmbH & Co. KG – www.bids.de Reiseschutz nicht vergessen! Wenn es darauf ankommt, sind Sie mit ELVIA Reiseschutz in besten Händen. ELVIA Komplettschutz ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz EUROPA WELT • Reiserücktritt-Versicherung • Reise-Assistance • Reiseabbruch-Versicherung • Reiserücktritt-Versicherung • Reise-Assistance • Reiseabbruch-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Reiseunfall-Versicherung • Reisehaftpflicht-Versicherung • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport je Person mit Selbstbehalt je Person ohne Selbstbehalt je Person mit Selbstbehalt je Person ohne Selbstbehalt Reisepreis bis bis 66 Jahre ab 67 Jahre bis 66 Jahre ab 67 Jahre Reisepreis bis bis 66 Jahre ab 67 Jahre bis 66 Jahre ab 67 Jahre 60,– Z2TYE 76,– Z3TYE 85,– Z4TYE 91,– Z5TYE 66,– 51,– Z2TOE 46,– ZTOE2 400,– ZTYE2 84,– 65,– Z3TOE 59,– ZTOE3 600,– ZTYE3 76,– Z4TOE 98,– 66,– ZTOE4 800,– ZTYE4 70,– ZTOE5 91,– Z5TOE 120,– 1.000,– ZTYE5 85,– ZTOE6 110,– Z6TYE 103,– Z6TOE 133,– 1.500,– ZTYE6 2.000,– ZTYE7 106,– ZTOE7 138,– Z7TYE 131,– Z7TOE 171,– 201,–* 2.500,– ZTYE8 131,– ZTOE8 171,– Z8TYE 155,– 7,8 %* 6,0 %* vom Reisepreis vom Reisepreis 4,9 %* vom Reisepreis 6,4 %* vom Reisepreis 10.000,– 25,– ZRVO2 33,– ZRVO3 39,– ZRVO4 43,– ZRVO5 55,– ZRVO6 69,– ZRVO7 39,– 31,– Z2RVO 400,– ZRVY2 58,– 44,– Z3RVO 600,– ZRVY3 59,– 46,– Z4RVO 800,– ZRVY4 52,– Z5RVO 67,– 1.000,– ZRVY5 79,– Z6RVO 103,– 1.500,– ZRVY6 97,– Z7RVO 126,– 2.000,– ZRVY7 2.500,– ZRVY8 103,– ZRVO8 134,– Z8RVY 125,– Z8RVO 163,– 6,7 %* vom Reisepreis 33,– Z2RVY 42,– Z3RVY 49,– Z4RVY 56,– Z5RVY 72,– Z6RVY 89,– Z7RVY 4,1 %* vom Reisepreis 5,3 %* vom Reisepreis 5,2 %* vom Reisepreis 10.000,– je Familie / Paar mit Selbstbehalt je Familie / Paar ohne Selbstbehalt Gesamt- Reisepreis bis bis 66 Jahre ab 67 Jahre bis 66 Jahre ab 67 Jahre Gesamt- Reisepreis bis je Familie / Paar / Objekt mit Selbstbehalt je Familie / Paar / Objekt ohne Selbstbehalt bis 66 Jahre ab 67 Jahre bis 66 Jahre ab 67 Jahre 74,– ZTOED 95,– ZDTGE 84,– ZTOEE 108,– ZETGE 95,– ZTOEF 121,– ZFTGE 84,– ZDTOE 108,– 600,– ZTGED 88,– ZETOE 115,– 800,– ZTGEE 99,– ZFTOE 128,– 1.000,– ZTGEF 1.500,– ZTGEG 121,– ZTOEG 157,– ZGTGE 130,– ZGTOE 169,– 2.000,– ZTGEH 131,– ZTOEH 171,– ZHTGE 159,– 206,–* 240,–* 185,– 159,– 2.500,– ZTGEI 294,–* 227,–* 3.000,– ZTGEK 169,– 321,–* 248,–* 3.500,– ZTGEL 197,– 363,–* 280,–* 211,–* 4.000,– 390,–* 301,–* 274,–* 4.500,– 5.000,– 281,–* 323,–* 420,–* 8,7 %* 6,7 %* 5,7 %* 12.000,– vom Reisepreis vom Reisepreis vom Reisepreis 206,–* ZITGE 220,–* 255,–* 274,–* 356,–* 365,–* 7,4 %* vom Reisepreis 45,– ZDRVY 49,– ZERVY 65,– ZFRVY 81,– ZGRVY 600,– ZRVYD 62,– 47,– ZDRVO 35,– ZRVOD 67,– 52,– ZERVO 38,– ZRVOE 800,– ZRVYE 58,– ZFRVO 76,– 49,– ZRVOF 1.000,– ZRVYF 62,– ZRVOG 83,– ZGRVO 108,– 1.500,– ZRVYG 87,– ZRVOH 114,– ZHRVY 102,– ZHRVO 133,– 2.000,– ZRVYH 2.500,– ZRVYI 104,– ZRVOI 136,– ZIRVY 145,– ZIRVO 188,– 218,–* 3.000,– ZRVYJ 125,– ZRVOJ 163,– ZJRVY 167,– 251,–* 3.500,– ZRVYK 136,– ZRVOK 177,– ZKRVY 194,– 286,–* 219,–* 4.000,– ZRVYL 172,– 341,–* 262,–* 202,–* 4.500,– 5.000,– 219,–* 293,–* 382,–* 6,8 %* 5,3 %* 4,2 %* 12.000,– vom Reisepreis vom Reisepreis vom Reisepreis 224,–* 263,–* 286,–* 5,5 %* vom Reisepreis Alle Beträge in Euro. * Für Prämien über ₠ 200,– und die prozentualen Prämien wenden Sie sich bitte an Allianz Global Assistance unter +49.89.624 24-399 Selbstbehalt Reiserücktritt- / Reiseabbruch-Versiche rung (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungs fähigen Schadens (mindestens ₠ 25,– je Person / Objekt) Geltungsbereich: europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln) bzw. weltweit Versicherter Reisepreis: Maximal sind ₠ 10.000,– je Person und ₠ 12.000,– je Familie / Paar / Objekt möglich. Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage möglich. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. Versicherungssummen: Reisegepäck-Versicherung: ₠ 3.000,– je Person, ₠ 6.000,– je Familie / Paar Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu ₠ 30.000,– bei Invalidität, ₠ 10.000,– bei Tod, bis ₠ 2.000,– bei Bergungskosten Reisehaftpflicht-Versicherung: ₠ 500.000,– je Person, ₠ 1.000.000,– je Familie / Paar bei Personen- und Sachschäden Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt- Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen von AWP P&C S.A. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen können Sie unter www.allianz-reiseversicherung.de/avb einsehen oder unter Telefon +49.89.6 24 24-460 anfordern. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | 83